Rückwirkend Kindergeld beantragen
Zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber die rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes erheblich verkürzt, um Betrugs- und Missbrauchsfälle zu verhindern. Bis zum 31.12.2017 galt, dass mit schriftlicher Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse – oder im Falle einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst beim Dienstherrn bzw. öffentlich-rechtliche Arbeitgeber – das Kindergeld rückwirkend bis zu vier Jahren ausgezahlt werden konnte. …