Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr und Verjährung
Steht der Vorwurf eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsregeln gegen den Fahrer eines Kraftfahrzeuges im Raum (z. B. Rotlichtverstoß, Nichteinhaltung des Abstandes, Geschwindigkeitsüberschreitung) sind die Vorschriften über die sogenannte Verfolgungsverjährung von großer Bedeutung. Bei Ordnungswidrigkeiten beträgt die Verjährungsfrist drei Monate, solange wegen der vorgeworfenen Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben worden ist. Danach beträgt …
„Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr und Verjährung“ weiterlesen